Hier finden Sie die offizielle Satzung des Modelleisenbahnclubs Bielefeld. Änderungen vorbehalten.
Stand:13.05.2007 - Ort: Bielefeld
Der Verein führt den Namen:
Modell – Eisenbahn – Club Bielefeld e.V.
und hat seinen Sitz in Bielefeld.
Der Verein bezweckt die gemeinsame Pflege des Baus von Modellbahnanlagen sowie die Vermittlung von Kenntnissen über den Betrieb der Deutschen Bundesbahn. Damit soll durch eine sinnvolle Freizeitgestaltung das Verständnis für den Eisenbahnbetrieb geweckt und verbreitet werden.
Der Verein verfolgt keinerlei politische Interessen oder wirtschaftliche Ziele.
Mitglieder können einzelne Personen werden. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitritterklärung erworben, über deren der Vorstand durch eine schriftliche Mitteilung entscheidet.
Im schriftlichen Einverständnis der gesetzlichen Vertreter können auch Jugendliche die Mitgliedschaft erwerben, nachdem sie das zwölfte Lebensjahr vollendet haben.
Der Verein kann auch Ehrenmitglieder und fördernde Mitglieder haben.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, sein Stellvertreter und der Kassenwart. Jeder von ihnen kann den Verein allein vertreten. Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich. Er gibt sich eine Geschäftsordnung, die im Vereinslokal zur Einsichtnahme für jedes Mitglied ausliegt.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss.
Eine Kündigung der Mitgliedschaft kann von beiden Teilen jederzeit schriftlich mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende erfolgen. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand durch einen schriftlichen Bescheid.
Der Ausschluss kann durch den Vorstand erklärt werden, insbesondere wenn das Mitglied mit mehr als einem halben Jahr Vereinsbeiträge im Rückstand ist oder das Mitglied den Vereinszwecken grob zuwiderhandelt.
Vor dem Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Anrufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung zu, die mit einfacher Mehrheit endgültig entscheidet.
Über die Höhe und Fälligkeit der Geldbeträge beschließt die ordentliche Jahreshauptversammlung der Mitglieder.
Organe des Vereins sind der Vorstand und Mitgliederversammlungen. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können weiter organisatorische Einrichtungen, insbesondere Ausschlüsse mit besonderen Aufgaben, geschaffen werden.
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Die in den ersten drei Monaten eines Jahres stattfindende ordentliche Mitgliederversammlung beschließt über die Beiträge, die Entlastung des Vorstandes, die Wahl des Vorstandes und über Satzungsänderungen.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Verlangen eines Drittels der Mitglieder einzuberufen.
Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung.
Über die Mitgliederversammlung ist eine vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und dem Schriftführer oder von einem von der Versammlung gewählten Protokollführer zu unterzeichnende Niederschrift aufzunehmen.
Die Auflösung kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck mit einer Frist von einem Monat einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Das nach Auflösung vorhandene Vereinsvermögen wird anteilig entsprechend den gezahlten Monatsbeiträgen jedes der zur Zeit der Auflösung noch eingeschriebenen Mitgliedes aufgeteilt.
Der Verein ist in dem Vereinsregister des Amtgerichtes Bielefeld eingetragen.
Bielefeld, den 13.05.2007